Vaterschaftsvermutung
Nach Amerikanischen Gesetz!
Als leiblicher Vater des Kindes gilt der Ehemann der leiblichen Mutter, wenn das Kind innerhalb der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren ist. Außer wenn der tatsächliche Vater vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen lässt.
Woher ich das weiß, fragt ihr euch bestimmt! Ich war bis zum 23 Feb 06 verheiratet. Bin im November 05 von meinem damaligen Freund schwanger geworden. Da mein Kind innerhalb dieser 300 Tagen nach der Scheidung geboren wird, gehen die Behörden davon aus, dass mein Exmann der Vater der Kleinen ist. Also muss ich mit dem Kindsvater noch vor der Geburt, in ca 4 Wochen, auf's Standesamt gehen und eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Nur ob er es macht ist die andere Frage. Er sagt zwar er wird es tun, aber man weiß ja nie. Wenn er es nicht tut, wird automatisch mein Exmann eingetragen. Das heisst wir müssen , wenn die Kleine dann da ist, auf's Jugendamt gehen und eine Vaterschaftsklage erwirken um zu beweisen dass mein Exmann nicht der Vater ist. Das kostet viel Zeit und nochmehr Geld. Und genau aus diesem Grund hoffe ich dass der Kindsvater seinen Hintern hochbekommt und endlich mal das " richtige" macht und zu seiner Tochter steht.
Als leiblicher Vater des Kindes gilt der Ehemann der leiblichen Mutter, wenn das Kind innerhalb der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren ist. Außer wenn der tatsächliche Vater vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen lässt.
Woher ich das weiß, fragt ihr euch bestimmt! Ich war bis zum 23 Feb 06 verheiratet. Bin im November 05 von meinem damaligen Freund schwanger geworden. Da mein Kind innerhalb dieser 300 Tagen nach der Scheidung geboren wird, gehen die Behörden davon aus, dass mein Exmann der Vater der Kleinen ist. Also muss ich mit dem Kindsvater noch vor der Geburt, in ca 4 Wochen, auf's Standesamt gehen und eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Nur ob er es macht ist die andere Frage. Er sagt zwar er wird es tun, aber man weiß ja nie. Wenn er es nicht tut, wird automatisch mein Exmann eingetragen. Das heisst wir müssen , wenn die Kleine dann da ist, auf's Jugendamt gehen und eine Vaterschaftsklage erwirken um zu beweisen dass mein Exmann nicht der Vater ist. Das kostet viel Zeit und nochmehr Geld. Und genau aus diesem Grund hoffe ich dass der Kindsvater seinen Hintern hochbekommt und endlich mal das " richtige" macht und zu seiner Tochter steht.
mariechen2 - 7. Jun, 22:08